Die EAW-Eingabegebühr ist mit sofortiger Wirkung auf 2.500m² gedeckelt.
Das heißt, dass Gebäude mit einer konditionierten Bruttogrundfläche größer 2.500m² bezüglich der EAW-Eingabegebühr behandelt werden, wie ein Gebäude mit 2.500m².
Bei einer Eingabegebühr von 0,08 Euro je Quadratmeter konditionierter Bruttogrundfläche bedeutet dies eine maximale Eingabegebühr von 2.500m² * 0,08€/m² = 200 Euro.
Weitere Informationen zur EAW-Eingabegebühr unter: Energieausweisgebühr und Umsatzsteuer