Die Baurechtsabteilung des Landes Vorarlberg hat eine Handhabungsempfehlung für Baubehörden zum Thema Energieausweis ausgearbeitet.
Die Empfehlung stellt durch eine tabellarische Darstellung dar, wie Baubehörden in baurechtlichen Verfahren die Anforderungen bezüglich dem seit 1.1.2008 eingeführten Energieausweis handhaben können.
Es gilt daher zu beachten, dass es sich hierbei um eine "Empfehlung" handelt. Die schlussendliche Entscheidung über die Notwendigkeit einer Vorlage nach Baueingabeverordnung bzw. die Art der Mindestanforderungen an das Gebäude nach Bautechnikverordnung trifft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die zuständige Baubehörde.