Grundsätzlich sind die U-Wert Anforderungen entsprechend der Bautechnikvordnung einzuhalten:
WÄNDE (Trennwände) zwischen Wohn- oder Betriebseinheiten | 0,90 W/m2K | |
WÄNDE gegen andere Bauwerke an Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen | 0,50 W/m2K |
Bei Wänden gegen Wohn- oder Betriebseinheiten, wie z.B. Wohnungstrennwänden, genügt die Einhaltung eines Mindes-U-Wertes von 0,9 W/m²K
Anders verhält es sich bei geschlossener Bauweise (z.B. Doppelhaus, Reihenhaus): Hier wird die Einhaltung eines Mindest-U-Wertes von 0,5 W/m²K gefordert, um bei einem allfälligen Abbruch eines benachbarten Hauses die Wirksamkeit der Mindesandorderung an die Wand weiterhin zu gewährleisten.