Folgende Hinweise sind bei der Registrierung als Energieausweis-Ersteller bzgl. Eintrag der Firmenbezeichnung zu beachten:
Um Energieausweise über die Landesplattform www.eawz.at ausstellen zu können, bedarf es hiefür entweder einer entsprechenden Gewerbeberechtigung (ausstellende Behörde: Bezirkshauptmannschaft) oder einer entsprechenden Bewilligung nach dem Ziviltechnikergesetz (Ansprechpartner: Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten) oder einer Anerkennung der Qualifikation durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Hinsichtlich des Eintrages der Firmenbezeichnung auf der Energieauweis-Zentrale (EAWZ) ist folgendes zu beachten:
Darüber hinaus können jeweils Zusätze (Fantasiebezeichnungen) geführt werden, sofern diese keine Angaben enthalten, die geeignet sind, irre zu führen (so darf z.B. ein Inhaber der Gewerbeberechtigung „Heizungstechnik“ seinen Betrieb nicht „Technisches Büro“ nennen).
Eine behördliche Genehmigung dieser Fantasiezusatzbezeichnung ist nicht vorgesehen. Bei Fantasiebezeichnungen kann auch der Zusatz „Inhaber“ angeführt werden; die verwendeten Ausdrücke müssen jedoch zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen (z.B. Robin Hood Energieausweis, Inhaber Max Muster).
Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung