Für selten genutzte Gebäude ist eine Sonderbestimmung vorgesehen. Grundsätzlich hängt die Notwendigkeit zur Vorlage eines Energieausweises von der Nutzungsdauer und der Nutzungsperiode ab.
So ist z.B. für ein Ferienhaus am Bodensee, welches nachweislich nur im Sommer genutzt wird kein Energieausweis erforderlich.
Für ein Ferienhaus in Mitten eines Wintersportgebietes, welches in der Wintersaison genutzt wird ist mit ziemlicher Sicherheit ein Energieausweis vorzulegen.
Detailregelung aus der OIB-Richtlinie 6
Für Gebäude, in denen die Summe der HGT12/20 der Monate, in denen eine Nutzung vorgesehen ist, nicht mehr als 680 Kd beträgt ist kein Energieausweis vorzulegen.(1)