Zu den rechtlichen Grundlagen ab 01.01.2013
Am 4.Jänner 2003 wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden publiziert. Die Richtlinie ist mit Beteiligung von Vorarlberger Experten entstanden und hat das Ziel die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden kosteneffizient zu verbessern.
Europäische Richtlinien sind von den Mitgliedsländern in innerstaatliches Recht umzusetzten und wurden in Österreich bzw. für Vorarlberg in folgenden Gesetzen festgeschrieben:
137. Bundesgesetz: Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)
Das Gesetz regelt die Vorlagepflicht von Energieausweisen für Verkauf und In-Bestandgabe von Gebäuden und ist mit 1.Jänner 2008 in Kraft getreten.
LGBl.Nr. 52/2001, 23/2003, 27/2005, 44/2007 Baugesetz (BauG.)
Im Zuge der Vereinheitlichung der bautechnischen Vorschriften in Österreich wurden durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) sechs bautechnische Richtlinien geschaffen.
Die OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz mit dem dazugehörigen Leitfaden, den allgemeinen Begriffsbestimmungen und den zitierten Normen, dienen als zusammenfassende Regelwerke zur Berechnung von Energieausweisen.
Das Vorarlberger Baugesetz und die ergänzenden Verordnungen wie Bautechnik- (BTV) und Baueingabeverordnung (BEV) wurden zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2002/91/EG durch Implementierung der OIB Richtlinien novelliert und sind gemeinsam mit dem Baugesetz per 1.Jänner 2008 in Kraft getreten.