Nachfolgend eine kurze Erklärung der zwei Instrumente Energieausweis (EAW) und Gebäudeausweis (GAW).
Der Energieausweis ist verpflichtend vorzulegen bei:
Der Gebäudeausweis ist eine Entwicklung der Vorarlberger Wohnbauförderung zur gesamtheitlichen (energetischen, ökologischen und gesellschaftspolitischen) Betrachtung von Gebäuden. Wie auch der Energieausweis ist er ein Bestandteil der Einreichunterlagen für Gebäude, welche mit Unterstützung der Wohnbauförderung errichtet werden. Auch für die Sanierungsberatungsförderung ist die Erstellung eines Gebäudeausweises erforderlich falls im Sinne der Wohnbauförderung eine "Umfassende Sanierung" geplant ist.
Quelle:
(1) Vorarlberger Baugesetz bzw. Baueingabeverordnung
(2) Energieausweisvorlagegesetz