FAQs: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wann ist ein Energieausweis notwendig?Die gesetzliche Notwendigkeit für die Vorlage eines Energieausweises kommt im Wesentlichen in drei Fällen zur Anwendung.
- Baurechtliches Verfahren (1)
d.h. bei bewilligungspflichtigen Neubauten und Sanierungen
ab 1.Jänner 2008 als Beilage der Baueingabeunterlagen z.B.bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes.
- Verkauf und Vermietung von Bestandsgebäuden (2)
wenn die Baubewilligung nach dem 1.1.2006 erfolgte: ab 1.Jänner 2008;
ansonsten ist ab 1.Jänner 2009 (mit Baubewilligung vor dem 1.1.2006) der Energieausweis vor Abschluss des Vertrags unaufgefordert vom Verkäufer/Vermieter vorzulegen.
- Inanspruchnahme von folgenden Fördermitteln:
- Wohnbauförderung
- Sanierungsberatungsförderung
- Förderung für Erneuerbare Energieträger: Biomasse , Wärmepumpe
- Gewerbliche Sanierungsmaßnahmen/Unternehmensberatung
(abwickelnde Stelle Kommunalkredit Public Consult)
Für die Vergabe von diesen Fördermitteln stellt die Erstellung des Energieausweises eine Grundlage dar.
Link auf diese Information: https://www.eawz.at/?SK_FAQ=4003&SI=2142697232
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