Erklärungen zum Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (Version bis 31.12.2012)
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Energieausweis-NummerDie Energieausweis-Nummer wird von der Energieausweis-Zentrale des Landes Vorarlberg im Zuge der Erstellung vergeben und besteht aus 2 Teilen.
z.B. 1234-1 (Eindeutige Nummer-Index). Wird ein bereits abgeschlossener Energieausweis abgeändert, so erhöht sich der Index z.B 1234-2.
GebäudeartDie Art der Nutzung (Lüftungsverhalten, Warmwasserverbrauch, Innentemperatur, Beleuchtung) wirkt sich enorm auf den tatsächlichen Energiebedarf aus. Da im Energieausweis das Gebäude und nicht der Benutzer bewertet werden soll sind in der Berechnung normierte Nutzungsprofile zugrundegelegt.
Energieausweis für Wohngebäude
Einfamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Bürogebäude
Kindergarten und Pflichtschulen
Höhere Schulen und Hochschulen
Krankenhäuser
Pflegeheime
Pensionen
Hotels
Gaststätten
Veranstaltungsstätten
Sportstätten
Verkaufsstätten
Energieausweis für Sonstige Gebäude
Sonstige konditionierte Gebäude
Effizienzskala des HeizwärmebedarfesEffizienzskala für die grafische Darstellung des jährlichen Heizwärmebedarfs HWBBGF,Ref pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche bezogen auf das Referenzklima. Die Skala dient zum genormten Vergleich von Gebäuden an unterschiedlichen Standorten.
Für die Klassengrenzen sind folgende Werte festgelegt worden:
• Klasse A++: HWBBGF,Ref <= 10 kWh/m²a
• Klasse A+: HWBBGF,Ref <= 15 kWh/m²a
• Klasse A: HWBBGF,Ref <= 25 kWh/m²a
• Klasse B: HWBBGF,Ref <= 50 kWh/m²a
• Klasse C: HWBBGF,Ref <= 100 kWh/m²a
• Klasse D: HWBBGF,Ref <= 150 kWh/m²a
• Klasse E: HWBBGF,Ref <= 200 kWh/m²a
• Klasse F: HWBBGF,Ref <= 250 kWh/m²a
• Klasse G: HWBBGF,Ref > 250 kWh/m²a
Quelle: OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe April 2007
Nicht-WohngebäudeGebäude, die nicht überwiegend zum Wohnen genutzt werden.
Quelle: OIB Richtlinien Begriffsbestimmungen, Ausgabe April 2007
GebäudezoneBeschreibt das Gebäude oder den Gebäudeteil, für den der Energieausweis berechnet wurde.
ErbautJenes Jahr in dem das Gebäude bzw. der Gebäudeteil erstmalig fertiggestellt wurde bzw. voraussichtlich fertiggestellt werden wird. Bei Sanierungen wird das Jahr der erstmaligen Baufertigstellung des Objekts eingegeben.
GeschäftszahlInterne Geschäfts- oder Projektnummer des ausstellenden Unternehmens, zur internen Projekt-Zuordnung.
GültigkeitsdatumDatum mit dem die Gültigkeit des Energieausweises spätestens ausläuft. Werden am Gebäude Veränderungen (baulich, oder in der Nutzung) vorgenommen, so kann der Energieausweis bereits schon früher nicht mehr dem Gebäude entsprechen und daher ungültig sein!
KatastralgemeindeKatastralgemeinde (Grundbuchkataster weicht teilweise von den politischen Gemeindegrenzen ab) in dem das berechnete Objekt oder der Objektteil steht.
KG-NummerDie 5-stellige Katastralgemeindenummer identifiziert eindeutig eine Katastralgemeinde und wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) vergeben.
GrundstücksnummerDie eine oder mehrere Grundstücksnummer, auf dem das berechnete Objekt (oder Teil des Objektes) steht.
Straße, PLZ, OrtAdressfeld des berechneten Objektes oder Objektteiles.
EigentümerInDer oder die EigentümerInen werden in diesem Feld aufgeführt. z.B. Max Mustermann
OrganisationFirmenbezeichnung des ausstellenden Unternehmens.
ErstellerInName des befugten Berechners.
GWR-ZahlDieses Feld wird derzeit noch nicht befüllt. Zukünftig ist eine Zuordnung zum Zentralen Gebäude- und Wohnungsregister geplant, die in diesem Feld vermerkt wird.
UnterschriftDer Energieausweis wird erst durch die firmenmäßige Fertigung des ausstellenden Unternehmens rechtsgültig.
ErstellerIn-Nr.Jeder befugte Berechner erhält im Zuge der Registrierung eine eindeutige Nummer, anhand dieser Nummer kann der Aussteller (Sachbearbeiter) bei Bedarf eindeutig zugeordnet werden.