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Der Energieausweis hilft Bürgern bei der Einschätzung der energetischen Qualität von Gebäuden. Er wurde in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich eingeführt. |
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Er ist eine Art „Typenschein“ für Gebäude und bietet einen Überblick über den normativ berechneten Energiebedarf.
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Gewerberechtlich befugte EAW-Ersteller dürfen einen Energieausweis ausstellen. |
Welchen Nutzen stiften die Daten? Wem werden zu welchem Zweck welche Daten zur Verfügung gestellt? Informationen zur Datenverwendung
![]() | ![]() Für über 50% der geplanten und gebauten konditionierten BGF in Wohngebäuden sind bereits Energieausweise in der EAWZ vorhanden. Dies ist die Datenbasis für die Auswertungen im Jahresbericht 2020. |
![]() | ![]() Auf der Bauteilseite für vereinfachte Bauteile, der Anforderungsseite Baurecht sowie der Seite mit den ergänzenden Informationen werden Änderungen vorgenommen über die wir Sie hiermit gerne informieren möchten. |