In der Energieausweis-Zentrale finden sie baurechtlich ausgestellte Energieausweise sowie alle wichtigen Informationen zum Thema „Energieausweis“ und OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“
Speziell für Behörden bietet die Energieausweis-Zentrale:
- Hilft Ihnen bei der Beurteilung der energetischen Anforderungen im Bauverfahren
Durch die elektronische Erfassung des Energieausweises ist die Vollständigkeit der Angaben gewährleistet. Baubehörden werden durch die klare Darstellung aller baurechtlichen Anforderungen in der Abwicklung eines Bauverfahrens maßgeblich unterstützt.
- Nehmen Sie Einsicht in die Energieausweise Ihrer kommunalen Gebäude
Durch die Eingabe der eindeutigen Energieausweis-Nummer können Energieausweise für kommunale Gebäude eingesehen werden. Sie können nur kommunale Gebäude ohne die Eingabe des dazugehörigen Schlüssels ansehen.
- Beitrag für schlanke Bauanträge
Jeder Energieausweis kann vollständig in digitaler Form eingesehen werden. Dazu muss lediglich die eindeutige Energieausweis-Nummer bekannt sein. Entsprechend der Baueingabeverordnung kann aus diesem Grund auf den mehrfachen Ausdruck des technischen Anhangs verzichtet werden. Damit entfallen Ausdrucke im Umfang von 3x 30-50 Seiten je Bauantrag.
- Nutzen Sie detaillierte Auswertemöglichkeiten
Zur Unterstützung kommunaler Energiepolitik befinden sich interessante Auswertungen für Behörden und Regionen in Vorbereitung
- Finden Sie hilfreiche Informationen zur Abwicklung (Checkliste, Validierungs-Werkzeuge, etc.)
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