Bei bewilligungspflichtigen Neubauten oder Sanierungen ist der Energieausweis seit 1. Jänner 2008 Bestandteil der Baueingabeunterlagen. Werden im Zuge des Bauvorhabens auch Fördermittel in Anspruch genommen, so ist auch dort oft ein Energieausweis vorzulegen.
Für folgende Förderungen ist ein Energieausweis notwendig:
Das Energieausweisvorlagegesetz regelt die Vorlagepflicht eines Energieausweises beim Verkauf bzw. Vermietung oder Verpachtung von Häuser, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten. Die Vorlagepflicht besteht seit dem 1. Jänner 2008. Von der Vorlagepflicht ausgenommen sind lediglich Gebäude, für welche gemäß der bautechnischen Vorschrift kein Energieausweis erstellt werden muss. Dies sind:
Der Energieausweis muss bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss vorgelegt werden, die Vorlagepflicht (keine Aufforderung des Käufers oder Mieters erforderlich!) liegt beim Verkäufer / Vermieter oder beim Verwalter, falls dieser die Verwaltungstätigkeiten übernimmt.
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.
Was passiert, wenn trotz Verpflichtung, kein Energieausweis vorgelegt wird?
Laut Energieausweisvorlagegesetz sind Vermieter oder Verkäufer bzw. Makler oder Vermittler, sofern diese die Verwaltungstätigkeiten übernehmen, in der Pflicht.
Wird trotz Verpflichtung kein Energieausweis (oder ein zu alter bzw. unvollständiger Energieausweis) vorgelegt, so wird davon ausgegangen, dass die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht. Seit Dezember 2012 kann der Käufer oder Mieter jedoch den Energieausweis einklagen oder selbst einen Ausweis auf Kosten des Verkäufers/Vermieters erstellen lassen.
Vereinbarungen, die die Vorlagepflicht nach § 3 des Energieausweisvorlagegesetzes oder die Rechtsfolge (wie z.B. Schadensersatzforderungen) unterlassener Vorlage nach § 5 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. Preisminderungen bei Nichtvorlage eines Energieausweises sind auch dann unzulässig wenn der Bestandnehmer oder Käufer einwilligt.