![]() | ![]() Für selten genutzte Gebäude ist eine Sonderbestimmung vorgesehen. Grundsätzlich hängt die Notwendigkeit zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf/Vermietung von der Nutzungsdauer und der Nutzungsperiode ab. (24. 7. 2014) |
![]() | ![]() Folgen Sie dem Link auf der Startseite der EAW-Zentrale "Liste der Ersteller". (19. 1. 2009) |
![]() | ![]() Der einzelne Energieausweis-Berechner haftet für die Richtigkeit der Angaben bzw. seine getroffenen Annahmen und Berechnungen im Energieausweis. (20. 11. 2007) |
![]() | ![]() Der Energieausweis dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. (20. 11. 2007) |
![]() | ![]() Je nach Erstellungsgrund für einen Energieausweis liegt die Verantwortung dafür bei dem Bauherrn bzw. Vermieter/Verkäufer. (11. 10. 2007) |
![]() | ![]() In der Berechnung werden normierte Standardbedingungen für das Benutzerverhalten (z.B.: durchschnittliche Anzahl an Bewohnern je Quadratmeter Nutzfläche) zugrunde gelegt. ... (11. 10. 2007) |